Gesetze / Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen

44. BImSchV

§ 38 Zugänglichkeit und Gleichwertigkeit von Normen

Stand: 02.07.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BImSchV%2044/38#abs-1 (1) Die genannten DIN-, DIN-EN- und DIN-SPEC-Normen sind bei der Beuth Verlag GmbH, Berlin, zu beziehen und sind in der Deutschen Nationalbibliothek archivmäßig gesichert niedergelegt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BImSchV%2044/38#abs-2 (2) Den genannten DIN-, DIN-EN- und DIN-SPEC-Normen stehen entsprechende einschlägige CEN-Normen und, sofern keine solchen CEN-Normen verfügbar sind, ISO-Normen oder sonstige internationale Normen, die den nationalen Normen nachgewiesenermaßen gleichwertige Anforderungen stellen, gleich.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BImSchV%2044/38#abs-3 (3) Das DVGW-Arbeitsblatt G 260 vom März 2013 ist bei der Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH, Bonn, zu beziehen.

§ 37 § 39