Gesetze / Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen

38. BImSchV

Anlage 3 (zu § 5 Absatz 3 und § 11 Absatz 2) Anpassungsfaktoren für die Antriebseffizienz

Stand: 29.07.2023

Bund2 Fassungen

(Fundstelle: BGBl. I 2017, 3901)



Die Anpassungsfaktoren für die Antriebseffizienz sind:

Vorherrschende UmwandlungstechnologieAnpassungsfaktor
für die Antriebseffizienz
Verbrennungsmotor1
Batteriegestützter Elektroantrieb0,4
Wasserstoffzellengestützter Elektroantrieb0,4
§ 22