Gesetze / Bundeshaushaltsordnung
BHO§ 86 Vermögensrechnung
Stand: 10.06.2019
In der Vermögensrechnung sind der Bestand des Vermögens und der Schulden zu Beginn des Haushaltsjahres, die Veränderungen während des Haushaltsjahres und der Bestand zum Ende des Haushaltsjahres nachzuweisen.