Gesetze / Bundeshaushaltsordnung
BHO§ 101 Rechnung des Bundesrechnungshofes
Stand: 10.06.2019
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- BVerwG, 28.10.2021 – 10 C 5/20Informationszugang in Bezug auf die Prüfungs- und Beratungstätigkeit des BundesrechnungshofsZitiert von 9
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Rechnung des Bundesrechnungshofes wird von dem Bundestag und dem Bundesrat geprüft, die auch die Entlastung erteilen.