Gesetze / Landesrecht Sachsen / Schulordnung Berufliche Gymnasien
BGySO§ 72 Urlaubsanspruch
Stand: 26.08.2026
Schülerinnen und Schüler im doppelqualifizierenden Bildungsgang sind verpflichtet, ihren Urlaub innerhalb der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen.