Gesetze / Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
BGBEGArt 82
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2
- BVerfG, 20.02.1957 – 1 BvR 441/53Verfassungsbeschwerde gegen ein Unterlassen des Gesetzgebers. Nichtaufnahme des Deutschen Roten Kreuzes in Anl. A zu § 2 G 131Zitiert von 2
- KG, 31.05.2011 – 1 W 119/08
2 Entscheidungen zu Art 82 BGBEG →
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Unberührt bleiben die Vorschriften der Landesgesetze über die Verfassung solcher Vereine, deren Rechtsfähigkeit auf staatlicher Verleihung beruht.