Gesetze / Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
BGBEGArt 82
Stand: 10.06.2019
Unberührt bleiben die Vorschriften der Landesgesetze über die Verfassung solcher Vereine, deren Rechtsfähigkeit auf staatlicher Verleihung beruht.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu Art 82 BGBEG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BVerfG, 20.02.1957 – 1 BvR 441/53Verfassungsbeschwerde gegen ein Unterlassen des Gesetzgebers. Nichtaufnahme des Deutschen Roten Kreuzes in Anl. A zu § 2 G 131Zitiert von 2
- KG, 31.05.2011 – 1 W 119/08
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.