Gesetze / Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
BGBEGArt 229 § 30 Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern
Stand: 10.06.2019
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- BGH, 15.06.2016 – XII ZB 419/15Sorgerechtsverfahren: Kindeswohlprüfung im Rahmen der Entscheidung über die gemeinsame elterliche Sorge bei nicht miteinander verheirateten Eltern; persönliche Anhörung des KindesZitiert von 54
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Hat ein Elternteil vor dem 19. Mai 2013 beim Familiengericht einen Antrag auf Ersetzung der Sorgeerklärung des anderen Elternteils gestellt, gilt dieser Antrag als ein Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge nach § 1626a Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.