Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1186 Zulässige Umwandlungen
Stand: 10.06.2019
Eine Sicherungshypothek kann in eine gewöhnliche Hypothek, eine gewöhnliche Hypothek kann in eine Sicherungshypothek umgewandelt werden. Die Zustimmung der im Range gleich- oder nachstehenden Berechtigten ist nicht erforderlich.
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Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BGH, 12.02.2026 – V ZB 60/25Anforderungen an die Behördenzuständigkeit und das Eintragungserfordernis bei der Umwandlung einer strafprozessualen Arresthypothek in eine ZwangssicherungshypothekZitiert von 1
- BGH, 23.01.2025 – V ZB 10/24Umwandlung eines subjektiv-dinglichen Vorkaufsrechts in ein subjektiv-persönliches Vorkaufsrecht
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.