Gesetze / Landesrecht Bayern / Berufsfachschulordnung Gesundheitswesen
BFSO GesundheitAnlage 7 (zu § 12 Abs. 1 Satz 1) Stundentafel für die Berufsfachschulen für Ergotherapie
Stand: 25.08.2026
Pflichtfächer
Unterrichtsstunden
1. Schuljahr
2. Schuljahr
3. Schuljahr
Stunden gesamt
Theoretischer und praktischer Unterricht
Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde
40
–
20
60
Fachsprache
60
–
40
100
Biologie, Anatomie und Physiologie
140
20
40
200
Gesundheits-/Krankheitslehre und Arbeitsmedizin
220
140
60
420
Psychologie und Pädagogik
80
120
60
260
Medizinsoziologie und Gerontologie
40
20
20
80
Grundlagen der Ergotherapie
140
–
20
160
Ergotherapeutische Verfahren
200
260
80
540
Ergotherapeutische Mittel
400
220
140
760
Fallbearbeitung
10
10
20
40
Zur Verteilung auf obige Fächer
80
Summe theoretischer und praktischer Unterricht
1 330
790
500
2 700
Praktische Ausbildung
Orientierungspraktikum in einem Bereich
140
–
–
140
psychosozialer Bereich
400
motorisch-funktioneller, neurophysiologischer oder neuropsychologischer Bereich
400
arbeitstherapeutischer Bereich
400
zur Verteilung auf die Bereiche
–
360
Summe praktische Ausbildung
140
780
780
1 700
[Amtl. Anm.:] Überwiegend praktisches Fach nach § 17 Abs. 1 Satz 3 BFSO Gesundheit.
[Amtl. Anm.:] Rein praktisches Fach nach § 17 Abs. 1 Satz 4 BFSO Gesundheit.
[Amtl. Anm.:] In der praktischen Ausbildung dauert eine Unterrichtsstunde 45 Minuten. Hiervon abweichende arbeitsrechtliche Regelungen bleiben unberührt.
[Amtl. Anm.:] Jeweils ein Einsatz des zweiten bzw. dritten Ausbildungsjahrs erstreckt sich auf die ergotherapeutische Arbeit mit Kindern oder Jugendlichen, mit Erwachsenen und mit älteren Menschen.
[Amtl. Anm.:] Die Verteilung der Stundenzahl der praktischen Ausbildung auf die Bereiche liegt in der Verantwortung der Schule.
[Amtl. Anm.:] Bis zu 100 Stunden der praktischen Ausbildung des 2. und 3. Schuljahres können im Ermessen der Schule in das jeweils andere Schuljahr verlagert werden.