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BFSO Gesundheit

Anlage 6 (zu § 12 Abs. 1 Satz 1) Stundentafel für die Berufsfachschule für Anästhesietechnische Assistentinnen und Assistenten und operationstechnische Assistentinnen und Assistenten

Stand: 25.08.2026

Bayern

Pflichtfächer

Unterrichtsstunden

1. Schuljahr

2. Schuljahr

3. Schuljahr

Stunden

gesamt

Theoretischer und praktischer Unterricht

Berufsbezogene Aufgaben durchführen

320

300

300

920

Bei der Diagnostik und Therapie mitwirken

120

120

100

340

Arbeits- und Beziehungsprozesse gestalten

120

120

120

360

Rechtliche Vorgaben und Qualitätskriterien berücksichtigen

60

40

40

140

Hygienische Arbeitsweisen beherrschen

60

40

40

140

Zur Verteilung auf obige Fächer

60

60

80

200

Summe theoretischer und praktischer Unterricht

740

680

680

2 100

Praktische Ausbildung nach Anlage 2 oder 4 ATA-OTA-APrV

2 500

Summe praktische Ausbildung

2 500

[Amtl. Anm.:] Überwiegend praktisches Fach nach § 17 Abs. 1 Satz 3 BFSO Gesundheit.

[Amtl. Anm.:] In der praktischen Ausbildung dauert eine Unterrichtsstunde 60 Minuten. Hiervon abweichende arbeitsrechtliche Regelungen bleiben unberührt.

§ 53