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BFSO Gesundheit

Anlage 5 (zu § 12 Abs. 1 Satz 1) Stundentafel für die Berufsfachschulen für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter

Stand: 25.08.2026

Bayern

Pflichtfächer

Unterrichtsstunden

1. Schuljahr

2. Schuljahr

3. Schuljahr

Theoretischer und praktischer Unterricht

Medizinisch-naturwissenschaftliche Grundlagen

185

140

20

Allgemeine Notfallmedizin

185

190

120

Spezielle Notfallmedizin

50

190

105

Organisation und Einsatzlehre

70

30

110

Team Ressource, Management und Qualitätsmanagement

40

25

40

Sozial- und geisteswissenschaftliche Grundlagen

60

55

35

Berufs- und Staatskunde

60

30

35

Deutsch

20

30

25

Englisch

20

0

20

Fallbearbeitung

10

10

10

Summe theoretischer und praktischer Unterricht

700

700

520

Praktische Ausbildung

1. Lehrrettungswache

a) Einsatzdienst an einer Rettungswache

40

b) Durchführung und Organisation von Einsätzen in der Notfallrettung

1 600

c) Zur freien Verfügung

320

2. Krankenhaus

a) Pflegeabteilung

80

b) Interdisziplinäre Notfallaufnahme

120

c) Anästhesie- und OP-Abteilung

280

d) Intensivmedizinische Abteilung

120

e) Geburtshilfe, pädiatrische oder kinderchirurgische Fachabteilung/Intensivstation oder Station mit entsprechenden Patienten

40

f) Psychiatrische, gerontopsychiatrische oder gerontologische Fachabteilung

80

Summe praktische Ausbildung

2 680

[Amtl. Anm.:] Bei einer Ausbildung in Teilzeitform sind die angegebenen Unterrichtsstunden im Ermessen der Schule so auf die Schuljahre zu verteilen, dass der Gesamtumfang der Unterrichtsstunden erbracht wird.

[Amtl. Anm.:] Überwiegend praktisches Fach nach § 17 Abs. 1 Satz 3 BFSO Gesundheit.

[Amtl. Anm.:] Rein praktisches Fach nach § 17 Abs. 1 Satz 4 BFSO Gesundheit.

[Amtl. Anm.:] In der praktischen Ausbildung dauert eine Unterrichtsstunde 60 Minuten. Hiervon abweichende arbeitsrechtliche Regelungen bleiben unberührt.

§ 53