Gesetze / Landesrecht Bayern / Berufsfachschulordnung Gesundheitswesen
BFSO GesundheitAnlage 4 (zu § 12 Abs. 1 Satz 1) Stundentafel für die Berufsfachschulen für Altenpflegehilfe
Stand: 25.08.2026
Pflichtfächer
Unterrichtsstunden
Theoretischer und praktischer Unterricht
Gestaltung von Arbeits- und Beziehungsprozessen
220
Gesundheit fördern und wiederherstellen
80
Unterstützung bei der selbstbestimmten Lebensführung/Selbstpflege
220
Assistenz bei besonderen Pflegeanlässen
180
Summe theoretischer und praktischer Unterricht
700
Praktische Ausbildung
insgesamt 850
davon bei Schwerpunkt „stationäre Langzeitpflege“ in der ambulanten Versorgung
oder bei Schwerpunkt „ambulante Langzeitpflege“ in der stationären Versorgung
mind. 80
[Amtl. Anm.:] Bei einer Ausbildung in Teilzeitform sind die angegebenen Unterrichtsstunden im Ermessen der Schule so auf die Schuljahre zu verteilen, dass der Gesamtumfang der Unterrichtsstunden erbracht wird.
[Amtl. Anm.:] Überwiegend praktisches Fach nach § 17 Abs. 1 Satz 3 BFSO Gesundheit.
[Amtl. Anm.:] In der praktischen Ausbildung dauert eine Unterrichtsstunde 60 Minuten. Hiervon abweichende arbeitsrechtliche Regelungen bleiben unberührt.