Gesetze / Landesrecht Bayern / Berufsfachschulordnung Gesundheitswesen

BFSO Gesundheit

Anlage 3 (zu § 12 Abs. 1 Satz 1) Stundentafel für die Berufsfachschulen für Krankenpflegehilfe

Stand: 25.08.2026

Bayern

Pflichtfächer

Unterrichtsstunden

Theoretischer und praktischer Unterricht

Gestaltung von Arbeits- und Beziehungsprozessen

220

Gesundheit fördern und wiederherstellen

80

Unterstützung bei der selbstbestimmten Lebensführung/Selbstpflege

220

Assistenz bei besonderen Pflegeanlässen

180

Summe theoretischer und praktischer Unterricht

700

Praktische Ausbildung

insgesamt 850

davon bei Schwerpunkt „stationäre Akutpflege“ in der ambulanten Versorgung

oder bei Schwerpunkt „ambulante Akutpflege“ in der stationären Versorgung

mind. 80

[Amtl. Anm.:] Bei einer Ausbildung in Teilzeitform sind die angegebenen Unterrichtsstunden im Ermessen der Schule so auf die Schuljahre zu verteilen, dass der Gesamtumfang der Unterrichtsstunden erbracht wird.

[Amtl. Anm.:] Überwiegend praktisches Fach nach § 17 Abs. 1 Satz 3 BFSO Gesundheit.

[Amtl. Anm.:] In der praktischen Ausbildung dauert eine Unterrichtsstunde 60 Minuten. Hiervon abweichende arbeitsrechtliche Regelungen bleiben unberührt.

§ 53