Gesetze / Landesrecht Bayern / Berufsfachschulordnung Gesundheitswesen
BFSO GesundheitAnlage 14 (zu § 12 Abs. 1 Satz 1) Stundentafel für die Berufsfachschulen für Diätassistentinnen und Diätassistenten
Stand: 25.08.2026
Pflichtfächer
Unterrichtsstunden
1. Schuljahr
2. Schuljahr
3. Schuljahr
Stunden gesamt
Theoretischer und praktischer Unterricht
Anatomie und Physiologie
60
40
20
120
Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde
40
–
–
40
Biochemie der Ernährung
80
40
40
160
Fachenglisch
40
–
–
40
Ernährungslehre
80
40
40
160
Diät- und Ernährungsberatung
120
100
120
340
Lebensmittelkunde und Lebensmittelkonservierung
80
60
60
200
Spezielle Krankheitslehre und Ernährungsmedizin
60
60
60
180
Information und Kommunikation
100
20
20
140
Hygiene und Toxikologie
40
40
–
80
Organisation des Küchenbetriebes
0
60
80
140
Koch- und Küchentechnik
380
–
–
380
Ernährungswirtschaft und Krankenhausbetriebslehre
60
–
–
60
Diätetik
320
360
320
1 000
Zur Verteilung auf obige Fächer
–
–
–
10
Summe theoretischer und praktischer Unterricht
1 460
820
760
3 050
Praktische Ausbildung
Einsatzort
Funktionsbereich
Stunden
Krankenhaus
Stationspraktikum
230
Diätetik einschließlich Organisation des Küchenbetriebs
700
In einer geeigneten medizinischen Einrichtung
Koch- und Küchentechnik einschließlich Hygiene
200
Diät- und Ernährungsberatung
270
Summe praktische Ausbildung
1 400
[Amtl. Anm.:] Überwiegend praktisches Fach nach § 17 Abs. 1 Satz 3 BFSO Gesundheit.
[Amtl. Anm.:] In der praktischen Ausbildung dauert eine Unterrichtsstunde 45 Minuten. Hiervon abweichende arbeitsrechtliche Regelungen bleiben unberührt.
[Amtl. Anm.:] Die endgültige Verteilung der Gesamtstundenzahl des jeweiligen Praktikums über alle Schuljahre liegt in der Verantwortung der Schule.
[Amtl. Anm.:] Der ambulante Bereich ist als Einsatzbereich ebenso möglich.