Gesetze / Landesrecht Bayern / Berufsfachschulordnung Gesundheitswesen
BFSO GesundheitAnlage 12 (zu § 12 Abs. 1 Satz 1) Stundentafel für die Berufsfachschulen für Podologie
Stand: 25.08.2026
Pflichtfächer
Unterrichtsstunden
1. Schuljahr
2. Schuljahr
Stunden gesamt
Theoretischer und praktischer Unterricht
Berufs- und Staatskunde
40
20
60
Deutsch
40
–
40
Physik und Chemie
60
–
60
Anatomie und Physiologie
120
60
180
Krankheitslehre
160
120
280
Hygiene und Mikrobiologie
60
20
80
Prävention und Rehabilitation
40
–
40
Psychologie, Pädagogik, Soziologie
40
20
60
Arzneimittellehre und Warenkunde
80
40
120
Grundlagen der Podologie
80
80
160
Erste Hilfe
40
–
40
Fußpflegerische Maßnahmen
120
40
160
Podologische Behandlungsmaßnahmen
200
200
400
Physikalische Therapie
40
60
100
Podologische Materialien und Hilfsmittel
160
40
200
Zur Verteilung auf obige Fächer
20
Summe theoretischer und praktischer Unterricht
1 280
700
2 000
Praktische Ausbildung
200
800
1000
[Amtl. Anm.:] Bei einer Ausbildung in Teilzeitform sind die angegebenen Unterrichtsstunden im Ermessen der Schule so auf die Schuljahre zu verteilen, dass der Gesamtumfang der Unterrichtsstunden erbracht wird.
[Amtl. Anm.:] Überwiegend praktisches Fach nach § 17 Abs. 1 Satz 3 BFSO Gesundheit.
[Amtl. Anm.:] Rein praktisches Fach nach § 17 Abs. 1 Satz 4 BFSO Gesundheit.
[Amtl. Anm.:] In der praktischen Ausbildung dauert eine Unterrichtsstunde 45 Minuten. Hiervon abweichende arbeitsrechtliche Regelungen bleiben unberührt.