Gesetze / Landesrecht Bayern / Berufsfachschulordnung Gesundheitswesen
BFSO GesundheitAnlage 11 (zu § 12 Abs. 1 Satz 1) Stundentafel für die Berufsfachschulen für Orthoptik
Stand: 25.08.2026
Pflichtfächer
Unterrichtsstunden
Stunden gesamt
Theoretischer und praktischer Unterricht
Allgemeine Anatomie und Physiologie
100
Spezielle Anatomie und Physiologie
180
Allgemeine Krankheitslehre, Kinderheilkunde
60
Arzneimittel
40
Allgemeine Augenheilkunde
150
Neuroophthalmologie
100
Orthoptik und Pleoptik
400
Augenbewegungsstörungen
250
Physik, Optik, Brillenlehre
200
Hygiene
60
Berufs-, Gesetzes- und Staatsbürgerkunde
60
Zur Verteilung auf obige Fächer
100
Summe theoretischer und praktischer Unterricht
1 700
Praktische Ausbildung
Anamnese- und Befunderhebung, Dokumentation
Therapieplanung und -durchführung
Neuroophthalmologie (einschließlich Perimetrie)
Gesprächsführung und Beratung
Anwendung und Pflege orthoptischer und pleoptischer Geräte
Fotografie
Betreuung von Sehbehinderten und Kontaktlinsenträgern
Summe praktische Ausbildung
2 800
[Amtl. Anm.:] Die endgültige Verteilung der Gesamtstundenzahl des theoretischen und praktischen Unterrichts sowie der praktischen Ausbildung inklusive der Abbildung der vorgegebenen Tätigkeitsbereiche auf die Schuljahre liegt in der Verantwortung der Schule.
[Amtl. Anm.:] In der praktischen Ausbildung dauert eine Unterrichtsstunde 45 Minuten. Hiervon abweichende arbeitsrechtliche Regelungen bleiben unberührt.