Gesetze / BFD-Wahlverordnung BFD-WahlV § 1 Wahlbereich Stand: 10.06.2019 Bund Freiwillige nach § 2 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes (Freiwillige) wählen auf Bundesebene einmal jährlich sieben Sprecherinnen oder Sprecher und sieben Stellvertreterinnen oder Stellvertreter.