Gesetze / Anordnung des Präsidenten des Bundeseisenbahnvermögens zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Beihilfe
BEVBeihAnO§ 4 Inkrafttreten
Stand: 13.04.2025
Diese Anordnung tritt am 1. März 2025 in Kraft.
Gesetze / Anordnung des Präsidenten des Bundeseisenbahnvermögens zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Beihilfe
BEVBeihAnOStand: 13.04.2025
Diese Anordnung tritt am 1. März 2025 in Kraft.