Gesetze / Anordnung des Präsidenten des Bundeseisenbahnvermögens zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Beihilfe BEVBeihAnO § 4 Inkrafttreten Stand: 13.04.2025 Bund Diese Anordnung tritt am 1. März 2025 in Kraft.