Gesetze / Bundesentschädigungsgesetz
BEG§ 162
Stand: 10.06.2019
Die Entschädigung für Schaden an Freiheit wird nach Maßgabe der §§ 43 bis 50 geleistet.
Gesetze / Bundesentschädigungsgesetz
BEGStand: 10.06.2019
Die Entschädigung für Schaden an Freiheit wird nach Maßgabe der §§ 43 bis 50 geleistet.