Gesetze / Vierundsechzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes

BEG§172DV 64

§ 1 Höhe der Entschädigungsaufwendungen und Lastenanteile des Bundes und der elf alten Bundesländer (Länder) im Rechnungsjahr 2021

Stand: 15.11.2022

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BEG%C2%A7172DV%2064/1#abs-1 (1) Die nach dem Bundesentschädigungsgesetz geleisteten Entschädigungsaufwendungen (Entschädigungsausgaben nach Abzug der mit diesen Ausgaben zusammenhängenden Einnahmen) betrugen im Rechnungsjahr 2021 – jeweils gerundet –:

in den Ländern (außer Berlin)101 974 525 Euro,
in Berlin  8 712 142 Euro,
insgesamt110 686 667 Euro,
insgesamt nach Korrektur
der Rundungsdifferenzen
110 686 666 Euro.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BEG%C2%A7172DV%2064/1#abs-2 (2) Der Lastenanteil des Bundes an den Entschädigungsaufwendungen beträgt – jeweils gerundet –:

in den Ländern (außer Berlin) 50 987 262 Euro,
in Berlin  5 227 285 Euro,
insgesamt 56 214 547 Euro.



Die Lastenanteile der Länder an den Entschädigungsaufwendungen betragen – jeweils gerundet –:

in Nordrhein-Westfalen 14 202 905 Euro,
in Bayern 10 444 594 Euro,
in Baden-Württemberg  8 817 065 Euro,
in Niedersachsen  6 361 766 Euro,
in Hessen  4 985 853 Euro,
in Rheinland‑Pfalz  3 254 616 Euro,
in Schleswig‑Holstein  2 315 240 Euro,
im Saarland779 240 Euro,
in Hamburg  1 468 837 Euro,
in Bremen535 181 Euro,
in Berlin1 306 821 Euro,
insgesamt54 472 118 Euro,
insgesamt nach Korrektur
der Rundungsdifferenzen
54 472 119 Euro.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BEG%C2%A7172DV%2064/1#abs-3 (3) Der Bund erstattet den Ländern, in denen die Entschädigungsaufwendungen den auf sie entfallenden Lastenanteil übersteigen, folgende Beträge – jeweils gerundet –:

Nordrhein‑Westfalen12 801 503 Euro,
Bayern 9 013 804 Euro,
Hessen5 588 248 Euro,
Rheinland‑Pfalz29 255 908 Euro,
Berlin7 405 321 Euro,
insgesamt64 064 784 Euro.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BEG%C2%A7172DV%2064/1#abs-4 (4) Die Länder, in denen die Entschädigungsaufwendungen den auf sie entfallenden Lastenanteil nicht erreichen, führen an den Bund folgende Beträge ab – jeweils gerundet –:

Baden‑Württemberg1 206 704 Euro,
Niedersachsen2 910 215 Euro,
Schleswig‑Holstein2 106 027 Euro,
Saarland376 148 Euro,
Hamburg886 474 Euro,
Bremen364 670 Euro,
insgesamt7 850 238 Euro,
insgesamt nach Korrektur
der Rundungsdifferenzen
7 850 237 Euro.

Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/BEG%C2%A7172DV%2064/1#abs-5 (5) Die nach Absatz 3 vom Bund zu erstattenden Beträge und die nach Absatz 4 an den Bund abzuführenden Beträge werden mit den Beträgen verrechnet, die nach den vorläufigen Abrechnungen der Entschädigungsaufwendungen bereits erstattet oder abgeführt worden sind.

§ 2