Gesetze / Verordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes bei den bundesunmittelbaren Körperschaften mit Dienstherrnfähigkeit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
BDGBMASKDV§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 10.06.2019
Diese Verordnung tritt am 20. Juli 2006 in Kraft.