Gesetze / Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 73 des Berufsbildungsgesetzes
BBiG2005§73AnO 2023II.
Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 25.06.2023
Diese Anordnung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.