Gesetze / Gesetz über die Deutsche Bundesbank
BBankG§ 44 Auflösung
Stand: 10.06.2019
Die Deutsche Bundesbank kann nur durch Gesetz aufgelöst werden. Das Auflösungsgesetz bestimmt über die Verwendung des Vermögens.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 44 BBankG →
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