Gesetze / Gesetz über die Deutsche Bundesbank

BBankG

§ 44 Auflösung

Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019

Bund1 Entscheidung

Die Deutsche Bundesbank kann nur durch Gesetz aufgelöst werden. Das Auflösungsgesetz bestimmt über die Verwendung des Vermögens.

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