Gesetze / Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Besoldung, der Reise-, Umzugs- und Betreuungskosten, des Trennungsgeldes, der Beihilfe und der Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Bediensteten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung durch Verschulden Dritter auf das Bundesverwaltungsamt

BBRÜbertrAnO

§ 5 Inkrafttreten

Stand: 13.04.2025

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BBR%C3%9CbertrAnO/5#abs-1 (1) Diese Anordnung tritt für die Beihilfefestsetzung sowie für das Widerspruchs- und Klageverfahren in Angelegenheiten der Beihilfe mit Wirkung vom 1. November 2024 in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BBR%C3%9CbertrAnO/5#abs-2 (2) Diese Anordnung tritt für das Widerspruchs- und Klageverfahren in Angelegenheiten der Reisekosten, Umzugskosten, Betreuungskosten, Trennungsgeld (In- und Ausland) und Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Bediensteten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung durch Verschulden Dritter mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BBR%C3%9CbertrAnO/5#abs-3 (3) Diese Anordnung tritt für die Bezügefestsetzung sowie für das Widerspruchs- und Klageverfahren in den Bereichen der Besoldung (Bezüge und Entgelt) und betreffend Leistungen nach § 17 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch mit Wirkung vom 1. Oktober 2022 in Kraft.

§ 4