Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Lechauwald bei Unterbergen“
Verordnung über das Naturschutzgebiet „Lechauwald bei Unterbergen“§ 1 Schutzgegenstand
Stand: 25.08.2026
Der südlich von Augsburg westlich des Lechs bei Unterbergen gelegene Auwald mit seinen Heideflächen und Waldgesellschaften wird unter der Bezeichnung „Lechauwald bei Unterbergen“ in den in § 2 näher bezeichneten Grenzen als Naturschutzgebiet geschützt.