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§ 1 BAY_791_3_153_U (Bayern) — Schutzgegenstand

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Lechauwald bei Unterbergen“

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der südlich von Augsburg westlich des Lechs bei Unterbergen gelegene Auwald mit seinen Heideflächen und Waldgesellschaften wird unter der Bezeichnung „Lechauwald bei Unterbergen“ in den in § 2 näher bezeichneten Grenzen als Naturschutzgebiet geschützt.