Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Vogelfreistätte Schwarzachwiesen bei Freystadt“
Verordnung über das Naturschutzgebiet „Vogelfreistätte Schwarzachwiesen bei Freystadt“§ 1 Schutzgegenstand
Stand: 25.08.2026
Die im Schwarzachtal nordwestlich von Freystadt gelegenen Feuchtwiesen werden unter der Bezeichnung „Vogelfreistätte Schwarzachwiesen bei Freystadt“ in den in § 2 näher bezeichneten Grenzen als Naturschutzgebiet festgesetzt.