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§ 1 BAY_791_3_151_U (Bayern) — Schutzgegenstand

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Vogelfreistätte Schwarzachwiesen bei Freystadt“

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die im Schwarzachtal nordwestlich von Freystadt gelegenen Feuchtwiesen werden unter der Bezeichnung „Vogelfreistätte Schwarzachwiesen bei Freystadt“ in den in § 2 näher bezeichneten Grenzen als Naturschutzgebiet festgesetzt.