Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Vogelfreistätte Mittlere Isarstauseen“
Verordnung über das Naturschutzgebiet „Vogelfreistätte Mittlere Isarstauseen“§ 3 Schutzzweck
Stand: 25.08.2026
Zweck der Festlegung des Naturschutzgebietes ist es,
1. ein international bedeutsames Rastgebiet für durchziehende und überwinternde Wat- und Wasservögel sowie den Brutraum zahlreicher bedrohter Vogelarten zu erhalten,
2. diesen gefährdeten Vogelarten die erforderlichen Lebensbereiche einschließlich der notwendigen Nahrungsquellen und Brutgelegenheiten zu sichern, zu verbessern und Störungen fernzuhalten.