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Verordnung über das Naturschutzgebiet „Vogelfreistätte Mittlere Isarstauseen“

§ 3 Schutzzweck

Stand: 25.08.2026

Bayern

Zweck der Festlegung des Naturschutzgebietes ist es,

1. ein international bedeutsames Rastgebiet für durchziehende und überwinternde Wat- und Wasservögel sowie den Brutraum zahlreicher bedrohter Vogelarten zu erhalten,

2. diesen gefährdeten Vogelarten die erforderlichen Lebensbereiche einschließlich der notwendigen Nahrungsquellen und Brutgelegenheiten zu sichern, zu verbessern und Störungen fernzuhalten.

§ 2 § 4