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§ 3 BAY_791_3_148_U (Bayern) — Schutzzweck

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Vogelfreistätte Mittlere Isarstauseen“

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Zweck der Festlegung des Naturschutzgebietes ist es,

1. ein international bedeutsames Rastgebiet für durchziehende und überwinternde Wat- und Wasservögel sowie den Brutraum zahlreicher bedrohter Vogelarten zu erhalten,

2. diesen gefährdeten Vogelarten die erforderlichen Lebensbereiche einschließlich der notwendigen Nahrungsquellen und Brutgelegenheiten zu sichern, zu verbessern und Störungen fernzuhalten.