Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über Berufung und Amtszeit der Mitglieder sowie die Geschäftsführung des Landesschulbeirats
Verordnung über Berufung und Amtszeit der Mitglieder sowie die Geschäftsführung des …§ 4 Inkrafttreten
Stand: 25.08.2026
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1983 in Kraft.
[Amtl. Anm.:] Betrifft die ursprüngliche Fassung vom 16. Dezember 1982 (GVBl. S. 1128)