Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs „Straubing-Sand“ im Verbandsgebiet des Zweckverbands „Industriegebiet mit Donau-Hafen Straubing-Sand“
Verordnung über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs …§ 4
Stand: 25.08.2026
Diese Verordnung tritt am 30. Juni 1987 in Kraft.