Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Baden-Württemberg über die Festlegung der Landesgrenze im Main
Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Baden-Württemberg über die …Art 2
Stand: 25.08.2026
Der Verlauf der Landesgrenze nach Artikel 1 ist durch eine Übersichtskarte im Maßstab 1:100000 (Anlage 1), 21 Grenzkarten im Maßstab 1:5000 (Anlage 2) und ein Koordinatenverzeichnis (Anlage 3) festgelegt.