Der Verlauf der Landesgrenze nach Artikel 1 ist durch eine Übersichtskarte im Maßstab 1:100000 (Anlage 1), 21 Grenzkarten im Maßstab 1:5000 (Anlage 2) und ein Koordinatenverzeichnis (Anlage 3) festgelegt.
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Der Verlauf der Landesgrenze nach Artikel 1 ist durch eine Übersichtskarte im Maßstab 1:100000 (Anlage 1), 21 Grenzkarten im Maßstab 1:5000 (Anlage 2) und ein Koordinatenverzeichnis (Anlage 3) festgelegt.