Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Belastungsausgleichsgesetz Jugendhilfe
BAG-JH§ 4 Inkrafttreten, Berichtspflichten
Stand: 26.08.2026
Für § 4 BAG-JH liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.