Gesetze / Bürsten- und Pinselmachermeisterverordnung
BürstPiMstrV§ 1 Gegenstand
Stand: 01.01.2021
Diese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild sowie die in der Prüfung in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Bürsten- und Pinselmacher-Gewerbe zu stellenden Anforderungen.