Gesetze / Böttchermeisterverordnung
BöttchMstrV§ 9 Handlungsfeld „Anforderungen von Kundinnen und Kunden eines Betriebs im Böttcher-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“
Stand: 13.04.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/B%C3%B6ttchMstrV/9#abs-1 (1) Im Handlungsfeld „Anforderungen von Kundinnen und Kunden eines Betriebs im Böttcher-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, in einem Betrieb im Böttcher-Handwerk Anforderungen erfolgsorientiert, kundenorientiert und qualitätsorientiert, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, zu analysieren, Lösungen zu planen und anzubieten. Dabei hat er lebensmittelspezifische Gesichtspunkte, materialtechnische Gesichtspunkte, technische Gesichtspunkte, ökologische Gesichtspunkte, ökonomische Gesichtspunkte, soziale Gesichtspunkte sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. Die jeweilige Aufgabenstellung soll mehrere der in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpfen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/B%C3%B6ttchMstrV/9#abs-2 (2) Das Handlungsfeld „Anforderungen von Kundinnen und Kunden eines Betriebs im Böttcher-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“ besteht aus den folgenden Qualifikationen: