Gesetze / Börsenzulassungs-Verordnung
BörsZulV§ 4 Rechtsgrundlage der Wertpapiere
Stand: 10.06.2019
Die Wertpapiere müssen in Übereinstimmung mit dem für den Emittenten geltenden Recht ausgegeben werden und den für das Wertpapier geltenden Vorschriften entsprechen.