Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe
BäderFAngAusbV§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Stand: 10.06.2019
Der Ausbildungsberuf Fachangestellter für Bäderbetriebe/Fachangestellte für Bäderbetriebe wird staatlich anerkannt.