Gesetze / Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Juli 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Autobahnzusammenschluß und den Bau von Grenzabfertigungsanlagen für den neuen Grenzübergang im Raum Görlitz und Zgorzelec

AutGAAPolAbkG

Art 3

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AutGAAPolAbkG/3#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AutGAAPolAbkG/3#abs-2 (2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 12 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

Art 2