Gesetze / Zweite Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Vereinigte Staaten von Amerika)
AuslWBGDV 2§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AuslWBGDV%202/1#abs-1 (1) Diese Verordnung erstreckt sich auf alle Wertpapiere der im Verzeichnis der Auslandsbonds (§ 1 Abs. 1 des Gesetzes) aufgeführten oder bei einer Ergänzung (§ 1 Abs. 2 des Gesetzes) in das Verzeichnis aufgenommenen Art einschließlich der dazu ausgegebenen Zins-, Gewinnanteil-, Erneuerungs- und Bezugscheine und anderer Nebenurkunden (§ 5 des Gesetzes), soweit die Vereinigten Staaten von Amerika als Begebungsland angegeben sind (im folgenden "Dollarbonds" genannt).
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AuslWBGDV%202/1#abs-2 (2) Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck "der Auslandsbevollmächtigte" den für die Vereinigten Staaten von Amerika gemäß § 8 Abs. 1 des Gesetzes bestellten Auslandsbevollmächtigten sowie die nach § 8 Abs. 7 des Gesetzes bestellten ständigen Vertreter des Auslandsbevollmächtigten.