Gesetze / Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds
AuslWBG§ 58 Durchführungsvorschriften
Stand: 10.06.2019
Die Bundesregierung kann das in den Fällen der §§ 55 bis 57 zu beobachtende Verfahren durch Rechtsverordnung näher regeln.
Gesetze / Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds
AuslWBGStand: 10.06.2019
Die Bundesregierung kann das in den Fällen der §§ 55 bis 57 zu beobachtende Verfahren durch Rechtsverordnung näher regeln.