Gesetze / Gesetz zu dem Notenwechsel vom 29. April 1998 über die Rechtsstellung der dänischen, griechischen, italienischen, luxemburgischen, norwegischen, portugiesischen, spanischen und türkischen Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland
AuslStreitkrNotWGArt 4 Inkrafttreten
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AuslStreitkrNotWG/4#abs-1 (1) Artikel 1 tritt am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AuslStreitkrNotWG/4#abs-2 (2) Im übrigen tritt dieses Gesetz an dem Tage in Kraft, an dem der Notenwechsel für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt. Der Tag des Inkrafttretens ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.