Gesetze / Erneuerbare-Energien-Verordnung
EEV§ 12g Evaluierung
Stand: 02.10.2021
Die Bundesregierung evaluiert die Anschlussförderung nach diesem Abschnitt bis zum 31. Dezember 2023 auch mit Blick auf Anlagen, deren ursprünglicher Anspruch auf Zahlung nach dem 31. Dezember 2024 endet.