Gesetze / Augenoptikermeisterverordnung
AugOptMstrV§ 1 Gegenstand
Stand: 01.07.2026
Diese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild, die in der Prüfung in den Teilen I und II der Meisterprüfung zu stellenden Anforderungen sowie die Bestimmungen zur Durchführung der Meisterprüfung im Augenoptiker-Handwerk.