Gesetze / Aufbauhilfeverordnung

AufbhV

§ 8 EU-beihilferechtliche Genehmigung

Stand: 10.06.2019

Bund

Soweit im Einzelfall eine beihilferechtliche Genehmigung erforderlich ist, wird diese unverzüglich durch den jeweiligen Beihilfegeber eingeholt.

§ 7 § 9