Gesetze / Arbeitszeitrechtsgesetz
ArbZRGArt 21 Inkrafttreten und Ablösung
Stand: 10.06.2019
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- BAG, 12.12.2001 – 5 AZR 294/00Feiertagsarbeit im Schichtdienst: Voraussetzungen einer Mehrarbeitsvergütung und eines Ausgleichsanspruchs für Ersatzruhetage KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 17
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Artikel 2 und Artikel 20 treten am 1. Januar 1995 in Kraft. Im übrigen tritt dieses Gesetz am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
1. bis 22.