Gesetze / Arbeitszeitrechtsgesetz
ArbZRGArt 21 Inkrafttreten und Ablösung
Stand: 10.06.2019
Artikel 2 und Artikel 20 treten am 1. Januar 1995 in Kraft. Im übrigen tritt dieses Gesetz am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
1. bis 22.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu Art 21 ArbZRG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BAG, 12.12.2001 – 5 AZR 294/00Feiertagsarbeit im Schichtdienst: Voraussetzungen einer Mehrarbeitsvergütung und eines Ausgleichsanspruchs für Ersatzruhetage Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 17
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.