Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen und zur Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen
ArbMDFAngAusbV§ 2 Dauer der Berufsausbildung
Stand: 10.06.2019
Die Ausbildung dauert drei Jahre.