Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie über Vergütungen bei Prüfungen nach den Approbationsordnungen für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Tierärzte

ApproPrüfVergVO

Anlage (zu § 2 Abs. 1)

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Anlage Nummerierung Prüfer Verdienst in Euro

1 Prüfer

1.1 Medizin

Für die Mitwirkung an der Ärztlichen Vorprüfung erhält

1.1.1 ein Prüfer, der zugleich Vorsitzender ist,

je Prüfling 14,32 EUR,

1.1.2 ein sonstiger Prüfer je Prüfling 10,74 EUR.

Für die Mitwirkung am Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erhält

1.1.3 ein Prüfer, der zugleich Vorsitzender ist,

je Prüfling 18,41 EUR,

1.1.4 ein sonstiger Prüfer je Prüfling 13,80 EUR.

Für die Mitwirkung am Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erhält

1.1.5 ein Prüfer, der zugleich Vorsitzender ist,

je Prüfling 24,54 EUR,

1.1.6 ein sonstiger Prüfer je Prüfling 18,41 EUR.

1.2 Zahnmedizin

Für die Mitwirkung an der Naturwissenschaftlichen Vorprüfung für Zahnärzte erhält

1.2.1 ein Prüfer, der zugleich Vorsitzender ist,

je Prüfling 9,20 EUR,

1.2.2 ein sonstiger Prüfer je Prüfling 4,60 EUR.

Für die Mitwirkung an der Zahnärztlichen Vorprüfung erhält in den Fachgebieten Physiologie und Biochemie

1.2.3 ein Prüfer, der zugleich Vorsitzender ist,

je Prüfling 10,74 EUR,

1.2.4 ein sonstiger Prüfer je Prüfling 6,14 EUR,

im Fachgebiet Anatomie

1.2.5 ein Prüfer, der zugleich Vorsitzender ist,

je Prüfling 14,83 EUR,

1.2.6 ein sonstiger Prüfer je Prüfling 10,23 EUR,

im Fachgebiet Zahnersatzkunde

1.2.7 ein Prüfer, der zugleich Vorsitzender ist,

je Prüfling 27,10 EUR,

1.2.8 ein sonstiger Prüfer je Prüfling 22,50 EUR.

Für die Mitwirkung an der Zahnärztlichen Prüfung in den Fachgebieten Allgemeine Pathologie und Pathologische Anatomie, Pharmakologie, Hygiene, Medizinische Mikrobiologie und Gesundheitsfürsorge, Innere Medizin, Haut- und Geschlechtskrankheiten und Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten erhält

1.2.9 ein Prüfer, der zugleich Vorsitzender ist,

je Prüfling 12,27 EUR,

1.2.10 ein sonstiger Prüfer je Prüfling 7,16 EUR,

in den Fachgebieten Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, Chirurgie und Kieferorthopädie

1.2.11 ein Prüfer, der zugleich Vorsitzender ist,

je Prüfling 16,36 EUR,

1.2.12 ein sonstiger Prüfer je Prüfling 9,20 EUR,

in den Fachgebieten Zahnerhaltungskunde und Zahnersatzkunde

1.2.13 ein Prüfer, der zugleich Vorsitzender ist,

je Prüfling 25,56 EUR,

1.2.14 ein sonstiger Prüfer je Prüfling 18,41 EUR.

1.3 Pharmazie

Für die Mitwirkung am Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung erhält

1.3.1 ein Prüfer, der zugleich Vorsitzender ist,

je Prüfling 11,25 EUR,

1.3.2 ein sonstiger Prüfer je Prüfling 6,14 EUR,

1.3.3 ein Beisitzer 3,07 EUR.

Für die Mitwirkung am Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung erhält

1.3.4 ein Prüfer, der zugleich Vorsitzender ist,

je Prüfling 13,80 EUR,

1.3.5 ein sonstiger Prüfer je Prüfling 7,67 EUR,

1.3.6 ein Beisitzer 3,58 EUR.

1.4 Veterinärmedizin

Für die Mitwirkung einer Prüfung im Rahmen der Tierärztlichen Vorprüfung oder der Tierärztlichen Prüfung erhält

1.4.1 ein Prüfer, der zugleich Vorsitzender ist,

je Prüfling 15,34 EUR,

1.4.2 ein sonstiger Prüfer je Prüfling 12,78 EUR.

2 Aufsicht

Für die Mitwirkung an einer Prüfung nach den in § 1 genannten Approbationsordnungen als Aufsichtsperson erhält

2.1 ein Aufsichtsleiter 6,14 EUR

pro Stunde,

2.2 ein stellvertretender Aufsichtsleiter 5,11 EUR

pro Stunde

und

2.3 ein Aufsichtsführer 4,09 EUR

pro Stunde.

§ 4