Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Anerkennungs- und Förderungsverordnung
AnFöVOKapitel 2 Besondere Anerkennungsvoraussetzungen
Stand: 26.08.2026
Für Kapitel 2 AnFöVO liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.